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   FG Hamburg, 10.12.2003 - IV 187/01   

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https://dejure.org/2003,28736
FG Hamburg, 10.12.2003 - IV 187/01 (https://dejure.org/2003,28736)
FG Hamburg, Entscheidung vom 10.12.2003 - IV 187/01 (https://dejure.org/2003,28736)
FG Hamburg, Entscheidung vom 10. Dezember 2003 - IV 187/01 (https://dejure.org/2003,28736)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Nachweis der Einhaltung tierschutzrechtlicher Bestimmungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Ausfuhrerstattung: Nachweis der Einhaltung tierschutzrechtlicher Bestimmungen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 29.01.1998 - C-161/96

    Südzucker

    Auszug aus FG Hamburg, 10.12.2003 - IV 187/01
    Es entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften, dass für die Feststellung, ob eine Bestimmung des Gemeinschaftsrechts dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht, zu prüfen ist, ob die eingesetzten Mittel zur Erreichung des angestrebten Zieles angemessen und erforderlich sind (vgl. etwaEuGH, Urteil vom 29.1.1998 -C-161/96 -, Rdnr. 31, juris; Urteil vom 24.9.1985 - 181/84 -, Rdnr. 20, juris).

    In seinem Urteil vom 29.1.1998 - C-161/96 - hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften weiterführend erkannt, unterscheide eine gemeinschaftsrechtliche Regelung zwischen einer Hauptpflicht, deren Erfüllung erforderlich sei, um das angestrebte Ziel zu erreichen, und einer Nebenpflicht, die im Wesentlichen administrativer Natur sei, so könne sie nicht ohne Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit die Nichtbeachtung der Nebenpflicht mit einer ebenso strengen Sanktion belegen wie die der Hauptpflicht (Rdnr. 31).

  • BFH, 23.08.2000 - VII B 145/00

    Rückforderung differenzierter Ausfuhrerstattung bei verspäteter Vorlage des

    Auszug aus FG Hamburg, 10.12.2003 - IV 187/01
    Der erkennende Senat übersieht in diesem Zusammenhang nicht, dass derBundesfinanzhof mit Beschluss vom 23.8.2000( VII B 145/00 und 146/00, juris) Zweifel dahin geäußert hat, ob eine bereits gewährte Ausfuhrerstattung nach Art. 11 Abs. 3 VO Nr. 3665/87 dann zurückgefordert werden darf, wenn bei ihrer Gewährung übersehen worden ist, dass bestimmte Beförderungspapiere nicht vorgelegt worden sind, die aber vorhanden waren und nach Bemerken des Fehlers unverzüglich nachgereicht worden sind.
  • EuGH, 26.11.1998 - C-370/96

    Covita

    Auszug aus FG Hamburg, 10.12.2003 - IV 187/01
    Es entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, der der erkennende Senat folgt (vgl. etwaFG Hamburg, Beschluss vom 31.3.2003 - IV 36/03 - und Urteil vom 11.9.2002 - IV 61/99 - ), dass sich ein aufmerksamer Wirtschaftsteilnehmer durch die Lektüre des Amtsblattes der Europäischen Gemeinschaften, in dem die einschlägigen Bestimmungen veröffentlicht werden, die notwendigen Kenntnisse des für seinen Bereich einschlägigen Gemeinschaftsrechts zu verschaffen hat; die gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften sind ab ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften das einzige positive Recht auf dem betreffenden Gebiet, auf dessen Unkenntnis sich niemand berufen kann (vgl. EuGH, Urteil vom 28.6.1990 -C-80/89 - juris; Urteil vom 12.7.1989 - 161/88 -, juris; Urteil vom 26.11.1998 - C-370/96 -, in: ZfZ 1999, S. 86, 87 [EuGH 26.11.1998 - C 370/96] ).
  • EuGH, 12.07.1989 - 161/88

    Binder / Hauptzollamt Bad Reichenhall

    Auszug aus FG Hamburg, 10.12.2003 - IV 187/01
    Es entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, der der erkennende Senat folgt (vgl. etwaFG Hamburg, Beschluss vom 31.3.2003 - IV 36/03 - und Urteil vom 11.9.2002 - IV 61/99 - ), dass sich ein aufmerksamer Wirtschaftsteilnehmer durch die Lektüre des Amtsblattes der Europäischen Gemeinschaften, in dem die einschlägigen Bestimmungen veröffentlicht werden, die notwendigen Kenntnisse des für seinen Bereich einschlägigen Gemeinschaftsrechts zu verschaffen hat; die gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften sind ab ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften das einzige positive Recht auf dem betreffenden Gebiet, auf dessen Unkenntnis sich niemand berufen kann (vgl. EuGH, Urteil vom 28.6.1990 -C-80/89 - juris; Urteil vom 12.7.1989 - 161/88 -, juris; Urteil vom 26.11.1998 - C-370/96 -, in: ZfZ 1999, S. 86, 87 [EuGH 26.11.1998 - C 370/96] ).
  • EuGH, 24.09.1985 - 181/84

    Man (Sugar) / IBAP

    Auszug aus FG Hamburg, 10.12.2003 - IV 187/01
    Es entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften, dass für die Feststellung, ob eine Bestimmung des Gemeinschaftsrechts dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht, zu prüfen ist, ob die eingesetzten Mittel zur Erreichung des angestrebten Zieles angemessen und erforderlich sind (vgl. etwaEuGH, Urteil vom 29.1.1998 -C-161/96 -, Rdnr. 31, juris; Urteil vom 24.9.1985 - 181/84 -, Rdnr. 20, juris).
  • EuGH, 28.06.1990 - C-80/89

    Behn Verpackungsbedarf / Hauptzollamt Itzehoe

    Auszug aus FG Hamburg, 10.12.2003 - IV 187/01
    Es entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, der der erkennende Senat folgt (vgl. etwaFG Hamburg, Beschluss vom 31.3.2003 - IV 36/03 - und Urteil vom 11.9.2002 - IV 61/99 - ), dass sich ein aufmerksamer Wirtschaftsteilnehmer durch die Lektüre des Amtsblattes der Europäischen Gemeinschaften, in dem die einschlägigen Bestimmungen veröffentlicht werden, die notwendigen Kenntnisse des für seinen Bereich einschlägigen Gemeinschaftsrechts zu verschaffen hat; die gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften sind ab ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften das einzige positive Recht auf dem betreffenden Gebiet, auf dessen Unkenntnis sich niemand berufen kann (vgl. EuGH, Urteil vom 28.6.1990 -C-80/89 - juris; Urteil vom 12.7.1989 - 161/88 -, juris; Urteil vom 26.11.1998 - C-370/96 -, in: ZfZ 1999, S. 86, 87 [EuGH 26.11.1998 - C 370/96] ).
  • FG Hamburg, 11.09.2002 - IV 61/99

    Irrtum des Antragstellers betreffs Bestehen einer Kontingentsregelung

    Auszug aus FG Hamburg, 10.12.2003 - IV 187/01
    Es entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, der der erkennende Senat folgt (vgl. etwaFG Hamburg, Beschluss vom 31.3.2003 - IV 36/03 - und Urteil vom 11.9.2002 - IV 61/99 - ), dass sich ein aufmerksamer Wirtschaftsteilnehmer durch die Lektüre des Amtsblattes der Europäischen Gemeinschaften, in dem die einschlägigen Bestimmungen veröffentlicht werden, die notwendigen Kenntnisse des für seinen Bereich einschlägigen Gemeinschaftsrechts zu verschaffen hat; die gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften sind ab ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften das einzige positive Recht auf dem betreffenden Gebiet, auf dessen Unkenntnis sich niemand berufen kann (vgl. EuGH, Urteil vom 28.6.1990 -C-80/89 - juris; Urteil vom 12.7.1989 - 161/88 -, juris; Urteil vom 26.11.1998 - C-370/96 -, in: ZfZ 1999, S. 86, 87 [EuGH 26.11.1998 - C 370/96] ).
  • FG Hamburg, 31.03.2003 - IV 36/03

    Alleinverantwortlichkeit des Ausführers für die Erfüllung der

    Auszug aus FG Hamburg, 10.12.2003 - IV 187/01
    Es entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, der der erkennende Senat folgt (vgl. etwaFG Hamburg, Beschluss vom 31.3.2003 - IV 36/03 - und Urteil vom 11.9.2002 - IV 61/99 - ), dass sich ein aufmerksamer Wirtschaftsteilnehmer durch die Lektüre des Amtsblattes der Europäischen Gemeinschaften, in dem die einschlägigen Bestimmungen veröffentlicht werden, die notwendigen Kenntnisse des für seinen Bereich einschlägigen Gemeinschaftsrechts zu verschaffen hat; die gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften sind ab ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften das einzige positive Recht auf dem betreffenden Gebiet, auf dessen Unkenntnis sich niemand berufen kann (vgl. EuGH, Urteil vom 28.6.1990 -C-80/89 - juris; Urteil vom 12.7.1989 - 161/88 -, juris; Urteil vom 26.11.1998 - C-370/96 -, in: ZfZ 1999, S. 86, 87 [EuGH 26.11.1998 - C 370/96] ).
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